AGB für Hausverwaltungen
Stand: 20.04.2026 – Version 1.0
§ 1 Vermieter und Geltungsbereich
(1) Vermieter der Plattform LOTSHARE ist die LOTSHARE UG (haftungsbeschränkt), Sperberwall 6, 49401 Damme, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 219438 (EUID: DEP3210.HRB219438), nachfolgend „LOTSHARE“.
(2) Diese Partner-Nutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen LOTSHARE und Hausverwaltungen, Eigentümern, Eigentümergemeinschaften sowie sonstigen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend einheitlich „Partner“), die über die Plattform Stellplätze zur kurzfristigen Untervermietung durch Endnutzer freigeben.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LOTSHARE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn LOTSHARE in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Partners die Leistung vorbehaltlos ausführt.
(4) Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Bei abweichenden Sprachfassungen ist die deutsche Fassung verbindlich.
§ 2 Definitionen
(1) „Plattform“ bezeichnet das von LOTSHARE betriebene Online-System (Webseite lotshare.de und Mobile App) zur Vermittlung von Stellplätzen.
(2) „Partnervertrag“ bezeichnet den zwischen LOTSHARE und dem Partner auf Grundlage dieser Partner-Nutzungsbedingungen geschlossenen Vertrag.
(3) „Mietvertrag“ bezeichnet den über die Plattform vermittelten Vertrag zwischen einem Vermieter und einem Mieter über einen Stellplatz.
(4) „Stellplatz“ bezeichnet einen einzelnen Garagen- oder Parkplatz in einer Liegenschaft, der über die Plattform zur kurzfristigen Vermietung freigegeben ist.
(5) „Garage“ bezeichnet die dem Stellplatz zugrundeliegende bauliche Anlage (z. B. Tiefgarage, Außenparkfläche einer Wohnanlage), die in der Plattform als Container der zugehörigen Stellplätze angelegt ist.
(6) „Freigabe“ bezeichnet die durch den Partner erteilte Erklärung, dass die kurzfristige Untervermietung von Stellplätzen innerhalb einer konkret bezeichneten Garage zulässig ist.
(7) „Mietpreis“ bezeichnet den für eine einzelne Buchung zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Bruttobetrag.
(8) „Provision“ bezeichnet die von LOTSHARE für jede erfolgreiche kostenpflichtige Vermittlung erhobene Vergütung in Höhe von 30 % des Mietpreises (einschließlich sämtlicher Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters).
(9) „Partneranteil“ bezeichnet den Anteil von 5 % des Mietpreises, der aus der Provision an den freigebenden Partner ausgekehrt wird.
(10) „Partner-Konto“ bezeichnet das vom Partner angelegte Nutzerkonto auf der Plattform einschließlich der für Mitarbeiter eingerichteten Unter-Accounts.
§ 3 Leistungsgegenstand und Verfügbarkeit
(1) LOTSHARE stellt dem Partner eine technische Infrastruktur zur Verfügung, über die der Partner Stellplätze in von ihm verwalteten oder in seinem Eigentum stehenden Objekten zur kurzfristigen Untervermietung durch berechtigte Mieter freigeben kann.
(2) Die Plattform umfasst insbesondere: die Anlage und Verwaltung von Garagen- und Stellplatzdaten durch den Partner; den digitalen Freigabe- und Genehmigungsworkflow (Scroll-to-Accept, SMS-Verifizierung); die technische Abwicklung der Buchungsprozesse zwischen den Endnutzern; die Abrechnung und Auszahlung des Partneranteils; ein Partner-Dashboard mit Nutzungs- und Provisionsübersichten; einen Support über die in § 15 genannten Kanäle.
(3) LOTSHARE bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel. Zeiten angekündigter Wartungsarbeiten, Zeiten höherer Gewalt (§ 13) sowie Ausfälle, die auf Dritte zurückzuführen sind (z. B. Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister, Telekommunikationsnetze), bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
(4) Wartungsfenster werden nach Möglichkeit in nachfragearme Zeiten gelegt und mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt.
(5) Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeits- oder Leistungsgarantie wird nicht übernommen. LOTSHARE schuldet keine bestimmte Anzahl von Buchungen, keinen bestimmten Umsatz und keinen wirtschaftlichen Erfolg.
§ 4 Vertragsschluss und Legitimation
(1) Die Registrierung erfolgt über einen mehrstufigen Onboarding-Prozess. Mit Abschluss der SMS-Verifizierung und Annahme dieser Partner-Nutzungsbedingungen kommt der Partnervertrag zustande.
(2) Der Partner sichert zu, dass die registrierende Person zur rechtsverbindlichen Vertretung des Partners berechtigt ist (z. B. als Geschäftsführer, Verwalter nach § 26 WEG, Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht). LOTSHARE ist berechtigt, zur Überprüfung der Vertretungsberechtigung geeignete Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug, Verwaltervertrag, Eigentümerbeschluss, Vollmacht) anzufordern.
(3) Der Partner sichert zu, dass die kurzfristige Untervermietung der freigegebenen Stellplätze nach den maßgeblichen miet-, eigentums-, wohnungseigentums- und sonstigen rechtlichen Regelungen zulässig ist und keine entgegenstehenden Beschlüsse, Vereinbarungen oder Genehmigungserfordernisse bestehen, die nicht erfüllt sind.
(4) Ein Anspruch auf Registrierung oder auf Fortbestand des Partner-Kontos besteht nicht. LOTSHARE kann die Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen oder rückgängig machen.
§ 5 Partner-Konto
(1) Pro Partner wird ein einziges Partner-Konto angelegt. Eine technische Einrichtung separater Mitarbeiter-Unteraccounts wird derzeit nicht angeboten.
(2) Der Partner ist berechtigt, die Zugangsdaten seines Partner-Kontos intern an Mitarbeiter oder Beauftragte weiterzugeben, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Partner auf die Plattform zugreifen müssen. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
(3) Der Partner haftet für sämtliche Handlungen und Erklärungen, die über sein Partner-Konto vorgenommen werden, wie für eigenes Handeln – unabhängig davon, ob der konkrete Zugriff durch ihn selbst oder durch einen seiner Mitarbeiter oder Beauftragten erfolgt ist.
(4) Scheidet ein Mitarbeiter aus oder entfällt seine Beauftragung, ist der Partner verpflichtet, das Passwort des Partner-Kontos unverzüglich zu ändern, um den weiteren Zugriff dieser Person auszuschließen.
(5) LOTSHARE ist bei konkreten Anhaltspunkten für einen Missbrauch des Partner-Kontos berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren und den Partner hiervon zu informieren.
§ 6 Technische Bevollmächtigung
(1) Der Partner bevollmächtigt LOTSHARE ausschließlich zur technischen Abwicklung der Plattformprozesse, insbesondere zur Entgegennahme von Freigabeerklärungen, zur Anzeige von Stellplätzen gegenüber berechtigten Mietern und zur Abwicklung der Zahlungsströme über Stripe.
(2) Eine rechtsgeschäftliche Vertretung des Partners in miet-, wohnungseigentums- oder sonstigen Rechtsangelegenheiten erfolgt durch LOTSHARE nicht.
(3) LOTSHARE übernimmt keine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit einzelner Untervermietungen oder der wirksamen Erteilung von Freigaben durch den Partner.
§ 7 Nutzungsrechte an Inhalten des Partners
(1) Der Partner räumt LOTSHARE an allen Inhalten, die er über die Plattform einstellt (insbesondere Stellplatz- und Garagenfotos sowie Beschreibungstexte), ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, das auf die zum Betrieb der Plattform erforderlichen Nutzungshandlungen beschränkt ist. Dies umfasst insbesondere Speicherung, technische Bearbeitung (z. B. Formatanpassung), öffentliche Zugänglichmachung innerhalb der Plattform sowie Anzeige gegenüber Nutzern. Eine Nutzung der Inhalte zu Werbezwecken außerhalb der Plattform sowie eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Das Nutzungsrecht endet mit Entfernung des jeweiligen Inhalts durch den Partner oder mit Beendigung des Partnervertrags. LOTSHARE wird die Inhalte innerhalb angemessener Frist aus dem produktiven Betrieb entfernen; technisch bedingte Reste in Backups und Log-Dateien werden im Rahmen der üblichen Löschzyklen überschrieben.
(3) Der Partner sichert zu, über die für die Einräumung des Nutzungsrechts nach Absatz 1 erforderlichen Rechte zu verfügen und mit der Einstellung keine Rechte Dritter zu verletzen.
(4) Der Partner stellt LOTSHARE von begründeten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten an den eingestellten Inhalten resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 8 Provision, Partneranteil und Zahlungsabwicklung
(1) LOTSHARE erhält für jede über die Plattform vermittelte erfolgreiche kostenpflichtige Vermittlung eine Provision in Höhe von 30 % des Mietpreises (inkl. Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters).
(2) Der Partner erhält aus der Provision einen Anteil in Höhe von 5 % des Mietpreises (Partneranteil) für Vermietungen, die innerhalb von ihm freigegebener Garagen zustande gekommen sind. Die Zuordnung erfolgt anhand der in der Plattform hinterlegten Garagen-Freigaben zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“) im Destination-Charge-Verfahren. LOTSHARE nimmt zu keinem Zeitpunkt Besitz an Zahlungsmitteln der Nutzer.
(4) Die Abrechnung und Auszahlung des Partneranteils erfolgt monatlich, jeweils im Folgemonat, per Banküberweisung auf das vom Partner hinterlegte Konto. Der Partner erhält über das Partner-Dashboard eine detaillierte Einzelaufstellung der abgerechneten Buchungen.
(5) Die Abrechnung des Partneranteils erfolgt im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. LOTSHARE erstellt über den Partneranteil eine Gutschrift. Der Partner kann der Gutschrift widersprechen; in diesem Fall hat er eine entsprechende Rechnung an LOTSHARE zu stellen.
(6) Alle im Vertrag und in der Gutschrift/Rechnung genannten Beträge verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet, zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Bei Partnern mit Sitz außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU, gilt das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG, sofern die Voraussetzungen vorliegen; der Partner ist verpflichtet, seine USt-ID mitzuteilen.
(7) Der Partneranteil entsteht ausschließlich mit Annahme einer Buchungsanfrage durch den Vermieter. Bei nicht zustande gekommenen, stornierten oder kostenfreien Buchungen fällt kein Partneranteil an.
(8) Rückerstattungen und Chargebacks werden ausschließlich technisch über Stripe abgewickelt. Bei einem Chargeback oder einer Rückerstattung werden die Beträge proportional entsprechend der ursprünglichen Zahlungsaufteilung von allen an der Transaktion beteiligten Parteien zurückgebucht; dies gilt auch für bereits ausgekehrte Partneranteile. LOTSHARE ist berechtigt, zurückzubuchende Partneranteile mit zukünftigen Auszahlungen zu verrechnen oder zurückzufordern.
(9) Der Partner ist selbst für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung seiner Einnahmen aus dem Partneranteil verantwortlich.
§ 9 Pflichten und Zusicherungen des Partners
(1) Der Partner stellt sicher, dass ausschließlich solche Stellplätze und Garagen freigegeben werden, die tatsächlich der Verwaltung oder dem Eigentum des Partners unterliegen und für die die kurzfristige Untervermietung rechtlich zulässig ist.
(2) Der Partner verpflichtet sich, Änderungen in seinem Verwaltungsbestand (Kündigung von Verwaltungsverträgen, Eigentümerwechsel, Beendigung der Vertretungsbefugnis) unverzüglich in der Plattform zu pflegen und nicht mehr betreuten Bestand zu entfernen.
(3) Der Partner informiert die Mieter seiner verwalteten Liegenschaften in geeigneter Weise über die Möglichkeit der kurzfristigen Untervermietung via LOTSHARE und über die hierfür geltenden Rahmenbedingungen.
(4) Der Partner verpflichtet sich, im Rahmen seiner Nutzung der Plattform keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen oder einstellen zu lassen. Rechtswidrig sind insbesondere Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte), irreführende oder unlautere Angaben enthalten oder Schadsoftware beinhalten.
(5) Der Partner stellt LOTSHARE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Pflichten aus dieser AGB resultieren, insbesondere aus rechtswidrigen oder nicht genehmigten Freigaben eines Stellplatzes oder aus rechtsverletzenden Inhalten. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
(6) Die Nutzung der Plattform durch den Partner ist nicht exklusiv. Der Partner ist berechtigt, seine Stellplätze auch über andere Plattformen oder Kanäle zu vermarkten. LOTSHARE seinerseits ist nicht verpflichtet, dem Partner exklusive Buchungen oder eine bestimmte Auslastung zuzusichern.
§ 10 Inhaltsmoderation und Löschvorbehalt
(1) LOTSHARE ist berechtigt, vom Partner eingestellte Inhalte zu prüfen und bei Verstößen gegen diese Partner-Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht angemessene Maßnahmen zu ergreifen. In Betracht kommen insbesondere: die Aufforderung zur Nachbesserung; die Einschränkung der Sichtbarkeit einzelner Inhalte; die Entfernung einzelner Inhalte; die vorübergehende oder dauerhafte Sperrung einzelner Garagen oder Stellplätze; die Sperrung oder Löschung des Partner-Kontos (vgl. § 16).
(2) LOTSHARE wählt die jeweils mildeste Maßnahme, die geeignet ist, den Verstoß zu beenden. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen sowie bei Straftaten können weitergehende Maßnahmen unmittelbar ergriffen werden.
(3) Der Partner wird über Entscheidungen nach Absatz 1 informiert und erhält eine nachvollziehbare Begründung, soweit dies nicht aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.
(4) Für Meldungen rechtswidriger Inhalte durch Dritte gilt ergänzend das Meldeverfahren nach den Nutzer-AGB von LOTSHARE.
§ 11 Haftung
(1) LOTSHARE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LOTSHARE nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) LOTSHARE haftet insbesondere nicht: für Pflichtverletzungen aus den über die Plattform vermittelten Mietverträgen zwischen Endnutzern; für die rechtliche Zulässigkeit der vom Partner erteilten Freigaben; für Schäden, die dem Partner durch die Nutzung der Plattform durch Mitarbeiter oder Beauftragte entstehen, außerhalb des Verantwortungsbereichs von LOTSHARE; für den wirtschaftlichen Erfolg der Nutzung der Plattform (Umsatz, Auslastung).
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von LOTSHARE.
§ 12 Aufrechnung und Abtretung
(1) Der Partner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von LOTSHARE steht.
(2) Die Abtretung von Ansprüchen des Partners gegen LOTSHARE an Dritte (einschließlich Factoring-Vereinbarungen) bedarf der vorherigen Zustimmung von LOTSHARE in Textform. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) LOTSHARE haftet nicht für die verzögerte oder ausbleibende Erfüllung seiner Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht.
(2) Als höhere Gewalt gelten alle von LOTSHARE nicht zu vertretenden Ereignisse, die den Geschäftsbetrieb wesentlich beeinträchtigen und die LOTSHARE auch durch äußerste, nach den Umständen des Einzelfalls zumutbare Sorgfalt nicht abwenden kann. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Aufruhr, Terroranschläge, Cyberangriffe erheblichen Ausmaßes, hoheitliche Maßnahmen (die nicht auf einem Pflichtverstoß von LOTSHARE beruhen), Arbeitskämpfe bei Vorlieferanten oder Dienstleistern von LOTSHARE sowie großflächige Ausfälle von Internet-, Energie- oder Telekommunikationsinfrastruktur.
(3) Die Vertragspflichten der Parteien werden für die Dauer der Beeinträchtigung und im Umfang ihrer Auswirkung ausgesetzt. LOTSHARE wird den Partner über Eintritt und voraussichtliche Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt in angemessener Frist informieren, soweit dies zumutbar ist.
(4) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Partnervertrag außerordentlich zu kündigen. Gegenseitige Ansprüche aus bis dahin erbrachten Leistungen bleiben unberührt.
§ 14 Marketing und Referenzen
(1) LOTSHARE ist berechtigt, den Partner (einschließlich Firma und Logo) im Rahmen seiner eigenen Außendarstellung (insbesondere Webseite, Pitch-Präsentationen, Pressemitteilungen, Social-Media-Kanäle) als Partner oder Referenz zu nennen.
(2) Der Partner kann dem zukünftigen Einsatz seines Logos oder seiner Firma in konkreten Marketing-Maßnahmen jederzeit in Textform widersprechen. LOTSHARE wird den Widerspruch für zukünftige Maßnahmen umsetzen; bereits veröffentlichte Inhalte werden, soweit technisch zumutbar, angepasst.
(3) Der Partner ist seinerseits berechtigt, die Kooperation mit LOTSHARE im Rahmen seiner eigenen Kommunikation sachlich zu erwähnen. Die Verwendung des Logos oder der Wort-/Bildmarke „LOTSHARE“ bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform und erfolgt im Rahmen der von LOTSHARE bereitgestellten Marken-Richtlinien.
§ 15 Support und Kommunikation
(1) Support für Partner wird per E-Mail über info@lotshare.de angeboten. LOTSHARE bemüht sich, Anfragen an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von LOTSHARE) innerhalb von fünf Werktagen zu bearbeiten.
(2) Dringende technische Störungen mit erheblicher Auswirkung auf den Betrieb der Plattform können ergänzend an info@lotshare.de gemeldet werden. LOTSHARE bemüht sich in diesen Fällen um eine zeitnahe Bearbeitung.
(3) Rechtlich relevante Erklärungen (z. B. Kündigungen, Widersprüche gegen Änderungen) sind ausschließlich an info@lotshare.de oder die im Impressum genannte Postanschrift zu richten.
§ 16 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Partnervertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren ab Vertragsschluss geschlossen.
(2) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Die Mindestlaufzeit und die automatische Verlängerung werden dem Partner vor Vertragsschluss deutlich angezeigt.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für LOTSHARE insbesondere vor bei: schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Partners gegen diese Partner-Nutzungsbedingungen; begründetem Verdacht auf rechtswidrige Freigaben oder auf die Einstellung rechtsverletzender Inhalte; falschen oder irreführenden Angaben im Rahmen der Registrierung oder der Legitimation; dauerhafter Zahlungsunfähigkeit des Partners oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Partners bzw. Abweisung mangels Masse; Wegfall der Vertretungsbefugnis oder der rechtlichen Grundlage für die Freigabe der Stellplätze; andauernder Nichtbegleichung berechtigter Rückforderungen aus Chargebacks oder Rückerstattungen (§ 8 Abs. 8).
(5) Ein wichtiger Grund liegt für den Partner insbesondere vor bei erheblichen und andauernden technischen Ausfällen der Plattform, die die Nutzung der vertraglichen Leistungen nachhaltig unmöglich machen, sowie bei wesentlichen einseitigen Vertragsänderungen durch LOTSHARE, denen der Partner fristgemäß widersprochen hat.
(6) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB), z. B. per E-Mail an info@lotshare.de.
(7) Bei Beendigung des Vertrags werden bereits angenommene Buchungen regulär zu Ende geführt. Die Ansprüche auf bereits entstandene Partneranteile bleiben unberührt. Nach Vertragsbeendigung entfernt der Partner seine aktiven Freigaben; nicht entfernte Freigaben werden durch LOTSHARE deaktiviert.
§ 17 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, über vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren. Als vertraulich gelten insbesondere technische, wirtschaftliche, strategische und personenbezogene Informationen sowie Konditionen dieses Vertrags. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei Jahren, sofern die Informationen nicht zwischenzeitlich allgemein bekannt geworden sind.
(2) Soweit LOTSHARE im Rahmen der Plattform personenbezogene Daten von Endnutzern verarbeitet, tritt LOTSHARE als eigenständig Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO auf. Eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO findet grundsätzlich nicht statt. Soweit im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung erforderlich werden sollte, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(3) Im Übrigen gilt die separate Datenschutzerklärung von LOTSHARE, abrufbar unter lotshare.de/datenschutz.
§ 18 Änderungen dieser Partner-Nutzungsbedingungen
(1) LOTSHARE kann diese Partner-Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen (z. B. Änderung der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Plattformstruktur oder technischer Rahmenbedingungen) erforderlich erscheint und das bestehende Äquivalenzverhältnis dadurch nicht in erheblicher Weise zulasten des Partners verschoben wird.
(2) Änderungen werden dem Partner 14 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform angekündigt.
(3) Änderungen, die wesentliche Hauptleistungspflichten (insbesondere Höhe von Provision und Partneranteil) oder die Identität des Vertragspartners betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Partners.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Oldenburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst. Individualabreden (§ 305b BGB) bleiben unberührt.