Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 20.04.2026 – Version 4.0
§1 Vermieter und Geltungsbereich
(1) Vermieter der Plattform LOTSHARE ist die LOTSHARE UG (haftungsbeschränkt), Sperberwall 6, 49401 Damme, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 219438 (EUID: DEP3210.HRB219438), nachfolgend „LOTSHARE“.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln den Plattformvertrag zwischen LOTSHARE und natürlichen Personen (nachfolgend „Nutzer“) mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union über die Nutzung der Plattform LOTSHARE.
(3) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Die Nutzung durch gewerbliche Parkhausbetreiber sowie durch sonstige Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist ausgeschlossen.
(4) Für die Freigabe von Stellplätzen durch Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und sonstige Partner gelten gesonderte Partner-AGB (B2B).
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LOTSHARE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§2 Definitionen
(1) „Plattform“ bezeichnet das von LOTSHARE betriebene Online-System (Webseite und Mobile App) zur Vermittlung von Stellplätzen.
(2) „Plattformvertrag“ bezeichnet den Nutzungsvertrag zwischen LOTSHARE und einem Nutzer über die Nutzung der Plattform.
(3) „Mietvertrag“ bezeichnet den über die Plattform vermittelten Vertrag zwischen einem Vermieter und einem Mieter über einen Stellplatz. „Vermieter“ ist der Nutzer, der einen Stellplatz über die Plattform zur kurzfristigen Nutzung anbietet. „Mieter“ ist der Nutzer, der über die Plattform einen Stellplatz anmietet.
(4) „Provision“ bezeichnet die von LOTSHARE für erfolgreiche Vermittlungen erhobene Vergütung in Höhe von 30 % des Mietpreises (inkl. anfallender Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters).
(5) „Partneranteil“ bezeichnet den Anteil von 5 % des Mietpreises, der an eine freigebende Hausverwaltung ausgekehrt wird.
§3 Vertragsgegenstand und Vermittlerrolle
(1) LOTSHARE stellt ausschließlich eine technische Vermittlungsplattform zur Verfügung, über die Nutzer Stellplatzangebote einstellen, suchen und buchen können.
(2) LOTSHARE wird nicht Vertragspartei des vermittelten Mietvertrags. Insbesondere tritt LOTSHARE weder als Vermieter noch als Mieter, Betreiber oder Eigentümer des Stellplatzes auf.
(3) Mietverträge kommen ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter zustande. LOTSHARE übernimmt keine Gewähr für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Mietverträge.
(4) LOTSHARE prüft nicht die rechtliche Zulässigkeit einer Untervermietung oder Drittnutzung. Der Vermieter ist allein dafür verantwortlich, dass er zur Vermietung des angebotenen Stellplatzes berechtigt ist (vgl. § 9).
(5) LOTSHARE bietet einen optionalen digitalen Genehmigungsworkflow, über den Hausverwaltungen oder Eigentümer eine Freigabe zur Untervermietung erklären können. LOTSHARE fungiert dabei ausschließlich als technischer Vermittler der Freigabeerklärung; eine rechtliche Prüfung erfolgt nicht.
§4 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Registrieren dürfen sich ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind.
(2) Pro natürlicher Person ist grundsätzlich nur ein Nutzerkonto vorgesehen. Meldet sich derselbe Nutzer mit einer bereits verifizierten Telefonnummer über einen weiteren Anmeldeweg (z. B. Apple, Google, E-Mail) an, führt LOTSHARE die Konten technisch zu einem einheitlichen Konto zusammen. Die vorsätzliche Anlage mehrerer parallel betriebener Konten zur Umgehung von Sperren, Bewertungen oder Provisionsregelungen ist untersagt.
(3) Mit Abschluss der Registrierung kommt der Plattformvertrag zwischen LOTSHARE und dem Nutzer zustande. Ein Anspruch auf Registrierung oder auf Fortbestand des Nutzerkontos besteht nicht.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(5) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer hat LOTSHARE unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einer unbefugten Nutzung seines Kontos erlangt.
§5 Zustandekommen und Durchführung des Mietvertrags
(1) Angebote von Stellplätzen auf der Plattform stellen kein verbindliches Vertragsangebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung an Mieter, Buchungsanfragen zu stellen (invitatio ad offerendum).
(2) Der Mieter gibt durch Absenden einer Buchungsanfrage ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ab. Ein Mietvertrag kommt erst mit Annahme der Buchungsanfrage durch den Vermieter über die Plattform zustande.
(3) Bis zur Annahme durch den Vermieter kann der Mieter seine Buchungsanfrage jederzeit über die Plattform zurückziehen.
(4) Nach Annahme der Buchungsanfrage ist eine Stornierung über die Plattform ausgeschlossen.
§6 Zahlungsabwicklung
(1) Die Zahlungsabwicklung sämtlicher über die Plattform geschlossener Mietverträge erfolgt ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, Irland) unter Verwendung von Stripe Connect (Destination Charges).
(2) Der Mietpreis wird automatisch von der beim Mieter hinterlegten Zahlungsmethode eingezogen und dem Vermieter abzüglich Provision und Partneranteil auf sein mit Stripe verknüpftes Bankkonto ausgezahlt.
(3) LOTSHARE hält zu keinem Zeitpunkt Fremdgelder und verwahrt, verwaltet oder leitet keine Nutzergelder weiter. Sämtliche Zahlungsströme laufen über Stripe als lizenzierten Zahlungsdienstleister.
(4) LOTSHARE erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Die Vermittlungsprovision gemäß § 7 stellt lediglich eine vertragliche Vergütung für die Nutzung der technischen Vermittlungsplattform dar.
§7 Provision und Partneranteil
(1) Für jede erfolgreiche kostenpflichtige Vermittlung erhält LOTSHARE eine Provision in Höhe von 30 % des Mietpreises. Diese Provision umfasst sämtliche Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters.
(2) Erfolgt die Vermittlung innerhalb einer von einer Hausverwaltung freigegebenen Garage, erhält die freigebende Hausverwaltung aus der Provision einen Anteil von 5 % des Mietpreises (Partneranteil).
(3) Die Provision entsteht ausschließlich mit Annahme einer Buchungsanfrage durch den Vermieter. Bei nicht zustande gekommenen oder kostenfreien Buchungen fällt keine Provision an.
(4) Die Provision wird technisch unmittelbar im Zuge der Stripe-Transaktion einbehalten.
§8 Rückerstattungen und Streitfälle
(1) Rückerstattungen und Chargebacks werden ausschließlich technisch über Stripe abgewickelt. Etwaige Rückforderungen betreffen sämtliche an einer Transaktion beteiligten Parteien (Mieter, Vermieter, LOTSHARE) anteilig entsprechend der ursprünglichen Zahlungsaufteilung. LOTSHARE nimmt keine eigenständigen Rückzahlungen vor.
(2) Zahlungsstreitigkeiten, Chargebacks und Reklamationen betreffen ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen den beteiligten Nutzern. LOTSHARE ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vermittelnd tätig zu werden.
§9 Pflichten der Nutzer
(1) Der Vermieter sichert zu, dass er zur Vermietung bzw. Untervermietung des angebotenen Stellplatzes berechtigt ist und sämtliche erforderlichen Zustimmungen (insbesondere von Eigentümer, Vermieter und/oder Hausverwaltung) eingeholt hat.
(2) Der Vermieter trägt die alleinige Verantwortung für die tatsächliche Verfügbarkeit und Verkehrssicherheit des angebotenen Stellplatzes.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, den gemieteten Stellplatz ausschließlich innerhalb des gebuchten Zeitraums und in vertragsgemäßer Weise zu nutzen.
(4) Nutzer stellen LOTSHARE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Pflichten aus dieser AGB resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung vom Nutzer nicht zu vertreten ist.
(5) Nutzer verpflichten sich, keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder sonst anstößigen Inhalte (z. B. in Profilangaben oder Stellplatzbeschreibungen) einzustellen.
§10 Haftung
(1) LOTSHARE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LOTSHARE nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Eine weitergehende Haftung von LOTSHARE besteht nicht.
(4) LOTSHARE haftet insbesondere nicht für Pflichtverletzungen aus den zwischen Nutzern geschlossenen Mietverträgen, für Schäden am Fahrzeug des Mieters oder am Stellplatz, für unberechtigte Vermietungen durch einen Vermieter oder für die Richtigkeit von Angaben der Nutzer.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von LOTSHARE.
§11 Verjährung
Für die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§12 Aufrechnung und Abtretung
(1) Der Nutzer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(2) Die Abtretung von Ansprüchen des Nutzers gegen LOTSHARE an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von LOTSHARE in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
§13 Höhere Gewalt
(1) LOTSHARE haftet nicht für die verzögerte oder ausbleibende Erfüllung seiner Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht.
(2) Als höhere Gewalt gelten alle von LOTSHARE nicht zu vertretenden Ereignisse, die den Geschäftsbetrieb wesentlich beeinträchtigen und die LOTSHARE auch durch äußerste, nach den Umständen des Einzelfalls zumutbare Sorgfalt nicht abwenden kann. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Aufruhr, Terroranschläge, Cyberangriffe erheblichen Ausmaßes, hoheitliche Maßnahmen (die nicht auf einem Pflichtverstoß von LOTSHARE beruhen), Arbeitskämpfe bei Vorlieferanten oder Dienstleistern von LOTSHARE sowie großflächige Ausfälle von Internet-, Energie- oder Telekommunikationsinfrastruktur.
(3) Die Vertragspflichten der Parteien werden für die Dauer der Beeinträchtigung und im Umfang ihrer Auswirkung ausgesetzt. LOTSHARE wird den Nutzer über Eintritt und voraussichtliche Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt in angemessener Frist informieren, soweit dies zumutbar ist.
(4) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Plattformvertrag außerordentlich zu kündigen. Gegenseitige Ansprüche aus bis dahin erbrachten Leistungen bleiben unberührt.
§14 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung (Plattformvertrag)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, den Plattformvertrag mit LOTSHARE binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Abschlusses des Plattformvertrags (Registrierung).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LOTSHARE UG (haftungsbeschränkt), Sperberwall 6, 49401 Damme, E-Mail: info@lotshare.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, den Plattformvertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Plattformvertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn LOTSHARE die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch LOTSHARE verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: LOTSHARE UG (haftungsbeschränkt), Sperberwall 6, 49401 Damme, E-Mail: info@lotshare.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§15 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der Plattform enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.
§16 Laufzeit und Kündigung des Plattformvertrags
(1) Der Plattformvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Nutzer kann den Plattformvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Löschung seines Nutzerkontos kündigen. Die Löschung ist über die Einstellungen der Plattform möglich.
(3) LOTSHARE kann den Plattformvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen. Bereits angenommene, laufende oder zukünftig in dieser Frist terminierte Buchungen bleiben von der Kündigung unberührt und werden regulär abgewickelt.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für LOTSHARE insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, bei missbräuchlicher Nutzung der Plattform oder bei einem begründeten Betrugsverdacht vor.
§17 Änderungen dieser AGB
(1) LOTSHARE behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder einer geänderten Plattformstruktur, und dadurch das zwischen den Parteien bestehende Äquivalenzverhältnis nicht in erheblicher Weise zulasten des Nutzers verschoben wird.
(2) LOTSHARE informiert den Nutzer mindestens 14 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder über die Plattform) über die geplanten Änderungen.
(3) Änderungen, die wesentliche Hauptleistungspflichten (z. B. Provisionshöhe, Kernfunktionen der Plattform) oder die Identität des Vertragspartners betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.
§18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Gerichtsstand für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Oldenburg, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.